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„Sind sie noch ganz dicht?“
Wir sagen es Ihnen!
Abwasseranlagen müssen dicht sein, in Ihrem Interesse aber auch im Interesse der Umwelt. Laut §§ 60 / 61 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) werden Eigentümer verpflichtet, ihre Abwasseranlagen regelmäßig auf Dichtheit überprüfen zu lassen. Ihre Abwasseranlagen müssen regelmäßig nach EN 1610 / 1986 überprüft werden. Wir sind Ihr Partner!
Wir bieten Ihnen:
- normgerechte Dichtheitsprüfung
- normgerechte Druckprüfung
Wir sind:
- ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW-/AbfG (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz)
- ein zertifizierter Fachbetrieb nach
§ 19 WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
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ein zertifizierter Fachbetrieb nach § 13b des Hamburgischen Abwassergesetzes (Grundstücksentwässerung)
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Inhaber der Gütezeichen Kanalbau I, R, D
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ein sach- und fachkundiges Unter nehmen nach DIN 1999-100 und
DIN 4040-100


